Rechtsgrundlagen und Bachelorarbeit extern
Gesetzesgrundlage der Prüfungen ist zunächst die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät. Sie wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) Maschinenbau. Die FPO wird für Diplomstudierende wiederum durch die (untergeordnete) Studienordnung ergänzt.